Was kostet ein Notar in Hanau?
Wer zum Notar muss, stellt sich meist schnell die Frage: Wie hoch fallen die Kosten aus? Und wer übernimmt sie eigentlich? Gerade bei wichtigen Themen wie dem Immobilienkauf, einem Erbfall oder der Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist eine notarielle Begleitung oft gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch besteht oft Unsicherheit darüber, wie sich die Kosten zusammensetzen und ob man verhandeln kann. In diesem Beitrag erklären wir, wie sich Notarkosten berechnen, was Sie erwarten dürfen – und in welchen Fällen der Notar sogar gesetzlich zur Neutralität verpflichtet ist, auch in der Kostenverteilung.
Warum Notarkosten gesetzlich geregelt sind
Notarinnen und Notare dürfen ihre Gebühren nicht frei festlegen. Die Vergütung ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) genau geregelt. Das bedeutet: Ob Sie den Notar in Frankfurt, Wiesbaden oder Hanau aufsuchen – bei identischem Geschäftsvorgang sind die Kosten immer gleich. Die Gebühren richten sich dabei nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser orientiert sich am wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit. Beim Immobilienkauf ist das in der Regel der Kaufpreis, bei einem Testament das Vermögen, das geregelt wird.
Typische Leistungen und Ihre Kosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert und der Art der Tätigkeit.
Bei einem Immobilienkaufvertrag (mit Finanzierungsgrundschuld) sagt man, dass die Notar- und Gerichtskosten in etwa 1,5% des Kaufpreises einer Immobilie ausmachen, davon entfallen etwa 1% auf die Notarkosten und 0,5% auf die Kosten beim Grundbuchamt. Dabei handelt es sich aber nur um eine Richtschnur, die konkreten Kosten variieren und sind vom Einzelfall abhängig.
Maßgebliche Faktoren sind:
- vorallem die Art der notariellen Tätigkeit: Für die Beurkundung eines Vertrags oder Gesellschaftsbeschlusses werden die vollen Gebührensätze (2,0) angesetzt, während für einseitige Erklärungen wie Vollmachten oft die halben Gebührensätze (1,0) gelten.
- Der sog. Geschäftswert richtet sich nach dem wirtschafltichen Wert des Geschäfts. Beim Hauskauf ist zB. der Kaufpreis maßgeblich und bei einem Testament ist beispielsweise das Vermögen maßgeblich.
- Für zusätzliche Leistungen des Notars wie die Einholung von Genehmigungen, Löschung von Grundschulden etc. können weitere Gebühren anfallen.
- außerdem fallen neben den eigentlichen Gebühren auch Auslagen für Kopien, Porto, Telekommunikation etc. an.
- zusätzlich fällt die Umsatzsteuer an.
Ein paar Rechenbeispiele für Notarkosten:
- Immobilienkauf: Bei einem Immobilienkauf sind die Notarkosten meist mit etwa 1,5% des Kaufpreises anzusetzen. Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro wären dies also etwa 4.500 Euro.
- Gesellschaftsgründungen: bei einer GmbH-Gründung mit einem standard Stammkapital von 25.000,00 € (ohne Musterprotokoll) belaufen sich die Notar- und Gerichtskosten auf knapp 1.000,00 €.
- Beglaubigungen: Für die Beglaubigung einer Unterschrift ohne Entwurf können die Kosten geringer sein und liegen bei maximal 75,00 € netto, während Beglaubigungen mit Entwurf und ggf. Registervollzug teurer sind.
- Beratung: Für notarielle Beratungen fallen ebenfalls Gebühren an, die sich nach dem Geschäftswert und dem Aufwand richten.
- Fertigung eines Entwurfs: Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrags, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt. Bei späterer Beurkundung im selben Notariat werden die Entwurfsgebühren auf die Beurkundungsgebühren angerechnet.
Wer zahlt den Notar?
Das hängt von der Art des Geschäfts ab:
- Beim Immobilienkauf trägt in der Praxis meist der Käufer die Notarkosten, auch wenn beide Parteien beteiligt sind. Gesetzlich möglich wäre eine abweichende Vereinbarung – sie ist aber unüblich.
- Bei Eheverträgen, Erbverträgen oder gemeinschaftlichen Testamenten teilen sich die Beteiligten oft die Kosten. Auch hier kann eine individuelle Regelung getroffen werden.
- Bei einseitigen Erklärungen wie der Erstellung eines Einzeltestaments oder einer Vollmacht zahlt die Person, die den Notar beauftragt.
In unserer Kanzlei in Hanau achten wir darauf, dass alle Beteiligten transparent über die Kosten informiert werden – bereits vor der Beurkundung.

Kann man die Notarkosten steuerlich absetzen?
Teilweise ja. Notarkosten für private Angelegenheiten (z. B. Testament, Scheidung, Vorsorgevollmacht) sind in der Regel nicht absetzbar. Anders sieht es im betrieblichen Bereich aus:
- Notarkosten im Rahmen einer Unternehmensgründung, Umstrukturierung oder Übertragung sind oft Betriebsausgaben.
- Beim Immobilienkauf zur Vermietung kann der Anteil der Notarkosten für die Grundbucheintragung steuerlich berücksichtigt werden. Hier lohnt es sich, vorab steuerlichen Rat einzuholen – gern vermitteln wir bei Bedarf einen passenden Kontakt.
Warum sich eine frühzeitige Beratung lohnt
Oft erreichen uns Fragen erst dann, wenn die rechtliche Situation schon komplex geworden ist – etwa bei Erbstreitigkeiten oder nach einem überstürzten Immobilienkauf. Dabei lassen sich viele Konflikte und unnötige Kosten vermeiden, wenn frühzeitig ein Notar einbezogen wird.
Ein Beratungsgespräch verpflichtet nicht zur Beurkundung. Im Gegenteil: Viele Menschen nutzen unsere Kanzlei in Hanau, um zunächst einmal rechtliche Möglichkeiten zu verstehen, bevor sie verbindliche Entscheidungen treffen.
Fazit: Notarkosten sind planbar und oft gut investiert
Die Kosten für notarielle Leistungen erscheinen auf den ersten Blick vielleicht hoch. Doch sie sichern ab, was im Zweifel für Jahre oder Jahrzehnte rechtlich Bestand haben soll. Anders als bei vielen privaten Verträgen besteht bei notariellen Urkunden eine besondere Beweiskraft – das zahlt sich langfristig aus.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine notarielle Beratung für Ihre Situation sinnvoll ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Die Erstberatung gibt oft schon einen klaren Überblick – zu rechtlichen Möglichkeiten, Abläufen und natürlich auch zu den zu erwartenden Kosten.