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Erbfolge ohne Testament

Viele Menschen beschäftigen sich ungern mit dem eigenen Tod. Verständlich. Doch wer zu Lebzeiten nichts regelt, hinterlässt nicht nur sein Vermögen, sondern häufig auch Konflikte. Denn ohne Testament oder Erbvertrag greift automatisch die gesetzliche Erbfolge – und die entspricht nicht immer dem, was man sich selbst gewünscht hätte.

Als Notar erleben wir regelmäßig, wie aus einer scheinbar „einfachen“ Erbsituation langwierige Auseinandersetzungen werden. In diesem Beitrag erklären wir, was passiert, wenn kein Testament vorliegt, wer dann erbt – und wie Sie gezielt vorsorgen können.

Was ist die gesetzliche Erbfolge überhaupt?

Die gesetzliche Erbfolge ist eine Art „Standardregelung“ für alle Fälle, in denen es kein gültiges Testament oder keinen Erbvertrag gibt. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau festgelegt.

Dabei gelten zwei Grundprinzipien:

  1. Blutsverwandte erben zuerst – also Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister usw.

  2. Der Ehepartner oder die Ehepartnerin hat ein eigenes Erbrecht – abhängig vom Güterstand und davon, welche Verwandten noch leben.

Wer erbt ohne Testament – ein Beispiel

Ein Mann verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen. Er war verheiratet und hat zwei Kinder. Nach gesetzlicher Erbfolge erbt:

  • Die Ehefrau die Hälfte (bei Zugewinngemeinschaft)

  • Die beiden Kinder jeweils ein Viertel

Was viele nicht wissen: Die Kinder erben direkt mit, auch bei einem Haus oder einer Wohnung. Das bedeutet, dass bei jeder größeren Entscheidung – etwa beim Verkauf der Immobilie – alle Erben gemeinsam handeln müssen.

Was passiert bei unverheirateten Paaren?

Ein besonders häufiger Irrtum: Wer in einer langjährigen Partnerschaft lebt, denkt oft, dass der Lebensgefährte automatisch erbt. Das ist falsch.

Ohne Testament oder Erbvertrag geht der Lebenspartner leer aus – selbst, wenn man Jahrzehnte zusammengelebt hat. Stattdessen erben Eltern, Geschwister oder entfernte Verwandte.

Anwalt für Erbrecht in Hanau

Was passiert mit dem Haus, dem Konto, dem Erbe?

  • Bankkonten werden oft sofort gesperrt, bis ein Erbschein vorliegt.

  • Immobilien können nicht einfach verkauft oder belastet werden, wenn mehrere Erben beteiligt sind.

  • Wertgegenstände und persönliche Erinnerungsstücke werden oft zum Streitpunkt – gerade wenn keine klare Regelung existiert.

In Erbengemeinschaften kommt es schnell zu Spannungen. Wer nicht auf derselben Wellenlänge liegt, blockiert Entscheidungen oder verlangt die Auszahlung seines Anteils – selbst gegen den Willen der übrigen Miterben.

Wann ist ein Testament sinnvoll – und was bringt ein Notar?

Ein Testament macht Sinn, sobald man bestimmte Vorstellungen hat:

  • Wer nicht erben soll

  • Wer mehr oder weniger erhalten soll

  • Wie mit Immobilien, Unternehmen oder Schulden umgegangen werden soll

  • Wenn man nicht verheiratet ist

  • Wenn man Patchwork-Familien, Stiefkinder oder gemeinsame Unternehmen hat

Ein notariell erstelltes Testament bietet dabei klare Vorteile:

  • Es ist juristisch eindeutig formuliert.

  • Es wird beim Amtsgericht hinterlegt und kann nicht verloren gehen.

  • Es erspart den Erben den Erbschein – was Kosten und Zeit spart.

  • Es verhindert Streit, weil es rechtlich präzise und gerichtsfest ist.

Fazit: Keine Regelung ist auch eine Regelung – nur selten die richtige

Ohne Testament entscheidet das Gesetz. Und das führt oft zu Lösungen, die nicht im Sinne des Erblassers sind – oder zu unnötigem Streit zwischen Angehörigen. Wer sein Erbe bewusst regeln möchte, sollte nicht warten, bis es zu spät ist.

Ein Gespräch mit einem Notar schafft schnell Klarheit – über Möglichkeiten, Risiken und passende Regelungen. Auch dann, wenn man noch gar nicht genau weiß, wie man sein Erbe verteilen möchte.

Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei – mit Ruhe, Erfahrung und einem klaren Blick für das, was juristisch möglich und menschlich sinnvoll ist.