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Wann braucht man eigentlich einen Notar und wann nicht?

Nicht jeder Vertrag muss notariell beurkundet werden. Doch in manchen Fällen ist ein Notar nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Wer das nicht beachtet, riskiert, dass Vereinbarungen unwirksam sind – selbst wenn sich alle Beteiligten einig waren.

In diesem Beitrag klären wir, wann eine notarielle Beurkundung Pflicht ist, wann sie empfohlen wird – und wann sie überflüssig ist.

Pflicht: Ohne Notar keine Wirksamkeit

Es gibt bestimmte Rechtsgeschäfte, die ohne Notar nicht gültig sind. Hier schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung zwingend vor – meist, um die Beteiligten vor vorschnellen Entscheidungen zu schützen:

  • Kaufverträge über Immobilien
    Ein Grundstück, Haus oder Wohnung kann nur mit notariell beurkundetem Kaufvertrag übertragen werden. Ohne Notar ist der Vertrag nichtig.

  • Gründung einer GmbH oder UG
    Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Gleiches gilt bei späteren Änderungen der Satzung.

  • Eheverträge und Erbverträge
    Auch hier ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben – ebenso bei Scheidungsfolgenvereinbarungen.

  • Verzicht auf Pflichtteile oder Erbausschlagungen
    Solche Entscheidungen haben weitreichende Folgen und müssen daher notariell abgesichert werden.

Empfohlen: Kein Muss – aber rechtlich klüger

Manche Verträge oder Regelungen sind auch ohne Notar gültig – können aber zu Problemen führen, wenn sie nicht rechtssicher aufgesetzt wurden. In diesen Fällen ist eine notarielle Beratung sinnvoll:

  • Testamente
    Ein eigenhändiges Testament ist gültig – aber oft unklar oder missverständlich. Ein notarielles Testament ist rechtssicher, eindeutig und verhindert späteren Streit.
  • Vorsorgevollmachten
    Auch handschriftlich möglich – doch nur mit notarieller Beglaubigung wird die Vollmacht bei Banken oder Behörden meist anerkannt.
  • Erbauseinandersetzungen
    Bei Erbengemeinschaften kann ein Notar helfen, faire und rechtlich saubere Regelungen zu finden – ohne Gerichtsverfahren.

Nicht nötig – aber oft gewünscht

Es gibt auch Fälle, in denen der Gang zum Notar nicht erforderlich ist – aber die Beteiligten es dennoch bevorzugen, weil sie sich absichern wollen:

  • Schuldanerkenntnisse
    Ein notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis bietet Gläubigern die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug sofort vollstrecken zu lassen – ohne Klage.

  • Schenkungen unter Lebenden
    Zwar nicht immer beurkundungspflichtig – aber bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien sollte man den Notar einbeziehen.
Anwalt für Erbrecht in Hanau

Was viele nicht wissen

Ein Notar ist keine Interessenvertretung, sondern zur Neutralität verpflichtet. Er berät alle Beteiligten objektiv und achtet darauf, dass niemand benachteiligt wird. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt, der nur eine Seite vertritt.

Deshalb eignet sich der Notar besonders für Verträge, bei denen sich alle Beteiligten einig sind – aber Rechtssicherheit gewünscht ist.



Unser Fazit aus der Praxis in Hanau

Viele Anfragen erreichen uns erst, wenn es schon zu spät ist – etwa wenn ein privates Testament zu Auslegungsschwierigkeiten führt oder ein nicht beurkundeter Vertrag keine Gültigkeit hat.

Dabei lässt sich mit einer rechtzeitigen Beratung viel klären – oft schon im ersten Gespräch. Ob Pflicht, Empfehlung oder freiwillige Absicherung: Wir helfen Ihnen dabei, zu erkennen, ob ein Notar sinnvoll ist. Und sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheit rechtlich einwandfrei geregelt ist.